Belehrung für Training, Regatten, Trainingslager und Veranstaltungen

Um erfolgreich an Wettkämpfen teilnehmen zu können, macht es sich erforderlich, dass jeder Sportler sich diszipliniert und ordnungsgemäß verhält.

Aus diesem Grund sind folgende Regeln für jedes Vereinsmitglied in Rahmen einer Veranstaltung des Verein Kanusport Dresden e.V. verbindlich zu akzeptieren und einzuhalten.

  • Die benannten Trainer sind Leiter und Aufsichtsperson des Trainings, der Regatten, Trainingslager und Veranstaltungen. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist in jedem Falle Folge zu leisten.
  • Der Verein, bzw. seine Trainer und Übungsleiter, übernimmt zwar eine Aufsicht über die Kinder, haftet aber nicht für etwaige Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig sich selbst oder Dritten zufügen.
  • Verlassen des bestimmten Geländes ist nur mit Zumstimmung des Betreuers in der Gruppe gestattet. Treffpunkte und vereinbarte Zeiten sind einzuhalten.
  • Die Eltern tragen auch während dieser Zeit die Verantwortung und Haftung für ihr Kind.
  • Es wird bestätigt, dass jeder Sportler/in in Kleidung, bei unter 12-Jährigen mit Hilfe einer Schwimmweste, mindestens 100m schwimmen kann.
  • Die individuellen nächtlichen Schlafenszeiten sind zu beachten und einzuhalten.
  • Die Mitnahme von Wertgegenständen, Schlüsseln, Ausweisen u.ä. geschieht in eigener Verantwortung. Wertgegenstände können beim Trainer zur sicheren Verwahrung abgegeben werden, jedoch wird auch in diesem Fall keine Haftung übernommen.
  • Den Trainern ist gestattet, aus disziplinarischen Gründen das Handy des Kindes während der gesamten Veranstaltung einzuziehen. Die Erreichbarkeit ist über die betreuenden Personen vor Ort gegeben, sofern keine technischen Störungen vorliegen.
  • Grundsätzlich hat sich jeder Sportler/in während einer Veranstaltung unter Führung des VKD an die Bestimmungen des aktuell geltenden Jugendschutzgesetzes zu halten, insbesondere
    • Das Spielen von nicht altersgemäßen Spielen wird nicht geduldet.
    • Das Rauchen, Konsumieren von Alkohol oder anderen Rauschmitteln ist unter 18 in jedem Falle untersagt.
    • Auch sexueller Kontakt (Geschlechtsverkehr) von Minderjährigen ist ausdrücklich untersagt.
  • Die Eltern haben für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (z.B. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung).
  • Sollte ein(e) Sportler/in dennoch gegen Regeln verstoßen oder sich den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzen, kann dies zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. In diesem Falle ist der/die Sportler/in unverzüglich und auf eigene Kosten abzuholen oder durch eine beauftragte Person abholen zulassen.

Am Anfang der Paddelsaison wird von den Trainern eine Belehrung zu den Verhaltensregeln auf dem Wasser durchgeführt. Diesen Regeln ist Folge zu leisten.