1 Als ermäßigt gelten Auszubildende, Studenten, Wehr- und Wehrersatzdienstpflichtige, Freiwilligendienst (Bufdi, FSJ, …) Rentner, Ehepaare und Arbeitslose). 2 Die Bootseinlagerung erfolgt pro Boot. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf einen festen Bootsplatz. Der Verein ist nicht an die Größe des Bootsstandes gebunden. Umbauten können durch den Verein jederzeit durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum kann dem Nutzer je nach Möglichkeit ein anderer Bootsplatz angeboten werden. 3 Die Gebühr für persönliche Umkleideschränke entfällt für Mitglieder, welche ein Ehrenamt innehaben. 4 Begrenzte Kapazitäten – Verfügbarkeitsprüfung erforderlich. 5 Anfragen sind schriftlich an den Vorstand zu richten – Vorstand@verein-kanusport-dresden.de 6 Jedes Mitglied über 18 Jahre ist verpflichtet, im Laufe eines Kalenderjahres 10 Arbeitsstunden zu erbringen. Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird in Rechnung gestellt und mit dem im Folgejahr fälligen Jahresbeitrag abgebucht.